KTM 125 DUKE – Modelljahr 2022
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Beschreibung
Zum Verkauf steht eine KTM 125 DUKE, Modelljahr 2022, mit einer Laufleistung von nur 4.943 km.
Die 125 DUKE ist das ideale Motorrad für den Einstieg in die KTM-Welt. Mit ihrem sportlichen Naked-Bike-Design, dem agilen Handling und dem 125-cm³-Motor eignet sie sich perfekt für den täglichen Weg zur Schule, Ausbildung oder Arbeit sowie für die erste Motorradtour.
Fahrzeugdaten:
- Modell: KTM 125 DUKE
- Modelljahr: 2022
- Erstzulassung: 13.07.2023
- Kilometerstand: 4.943 km
- Hubraum: 125 cm³
- Leistung: 11 kW / 15 PS
- Führerscheinklasse: A1 / B196
- HU: bis 07/2027
- Scheckheftgepflegt
Ausstattung & Highlights
Die KTM 125 DUKE überzeugt mit ihrem leichten und agilen Fahrverhalten, moderner Technik und dem typischen sportlichen KTM-Look. Mit 15 PS schöpft sie die für die A1-Klasse zulässige Leistung voll aus und bietet damit jede Menge Fahrspaß – sowohl in der Stadt als auch auf kurvigen Landstraßen.
Gebrauchtfahrzeug vom Fachhändler
Das Motorrad wird als Gebrauchtfahrzeug vom Händler verkauft.
Gesetzliche Gewährleistung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Besichtigung bei uns vor Ort gerne möglich.
Finanzierung auf Anfrage möglich.
Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.
Beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs durch einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
Bei unseren gebrauchten Fahrzeugen wird – soweit gesetzlich zulässig und im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart – die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf ein Jahr ab Ablieferung des Fahrzeugs verkürzt.Die Verkürzung der Verjährungsfrist wird mit dem Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich und gesondert vereinbart.
Bitte beachten Sie:
Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Garantie für die Haltbarkeit des Fahrzeugs. Sie betrifft Sachmängel, für die der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat.Normaler, dem Alter, Kilometerstand, Fahrzeugzustand und der bisherigen Nutzung entsprechender Verschleiß stellt nicht allein deshalb einen Sachmangel dar.Schäden, die nach der Übergabe beispielsweise durch unsachgemäße Nutzung, Unfall oder Sturz, nicht fachgerechte Veränderungen oder nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchgeführte Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten verursacht werden, sind von einem bei Übergabe bestehenden Sachmangel zu unterscheiden.
Eine eventuell zusätzlich bestehende Garantie ist von den gesetzlichen Mängelrechten zu unterscheiden und schränkt diese nicht ein.
Ihre gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen unberührt.
Zusätzliche Information
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